Darknet: Anonymität vs. Kriminalität

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Um herauszufinden, welche Chancen und Risiken mit der Anonymität im Darknet einhergehen, hat SUMO mit dem Kriminalhauptkommissar Achim Steiger und mit einem Mitarbeiter der Datenschutzbehörde in Wien Herrn Michael Suda gesprochen. 

Dark Web, Deep Web, Darknet, unzählige verschiedene Begriffe werden umgangssprachlich verwendet, aber vermutlich sprechen die meisten Leute vom verborgenen, „bösem“ Teil im Internet. Um die Begriffe deutlich zu differenzieren, hat Herr Steiger für SUMO die Unterschiede erklärtDas Internet unterteilt sich in einen sichtbaren und einen unsichtbaren Teil. Der sichtbare Teil ist das sogenannte Clearnet oder Visible Web, dieses kann von jedem genutzt werden und diesen Teil durchsuchen gängige Suchmaschinen, wie beispielsweise Google, Yahoo oder Bing.
Der unsichtbare Teil, invisible oder Deepweb, beschreibt jenen Teil, der nicht über diese Suchmaschinen gefunden wird. Das können beispielsweise Datenbanken, Intranets oder Fachwebseiten sein, die nicht für jeden zugänglich sein sollen. 
Ein Teil voDeepweb bildet dann das Darknet. Die Inhalte sind lediglich unter Nutzung bestimmter Software-Anwendungen möglich.
Wer im Darknet surfen will, der braucht einen eigenen Browser, wie beispielsweise den Tor Browser. Mit dem ist es jedem von uns möglich, anonym im Internet zu surfen und das sogar völlig legal. 

Die illegale Seite des Darknets 

Doch ist dies in unserem Zeitalter nicht ein großer Vorteil, wo die Nutzer darauf achten sollten ihre persönlichen Daten im Internet immer mehr zu schützen, da diese missbräuchlich verwendet werden und wir überall unsere Spuren hinterlassen, die rückverfolgbar sind? 
Im Zeitalter der Digitalisierung sind das Internet, Laptops und Smartphones oder Onlineshops gar nicht mehr wegzudenken. Doch auf Grund der steigenden Nutzung des Internets, ist auch eine zunehmende Nutzung des Darknets als Tatmittel zur Begehung von Straftaten erkennbar.“ so Kriminalhauptkommissar Steiger. 
Daraus ergibt sich ein routinierter und professionalisierter Umgang mit dem Darknet, was einerseits für den Gesetzgeber erschwert eine geeignete Rechtslage zu erstellen, andererseits aber auch die Gegenmaßnahmen und die Strafverfolgung deutlich schwerer gestalten. Denn wie bereits erwähnt werden bei einer Recherche im Darknet keine digitalen Fußabdrücke hinterlassen. Es gelingt der Kriminalpolizei allerdings immer wieder mit den richtigen Ermittlungsansätzen Straftaten aufzuklären und illegale Plattformen stillzulegen. Allerdings ist hierzu sehr viel Zeit und Personal notwendig.  

Kriminelle Handlungen im Darknet 

Auf den Darknet-Marktplätzen ist der Hauptbestandteil von den angebotenen Waren verbotene Betäubungsmittel. Obwohl man diese Angebote nicht wirklich quantifizieren kann, ist auf alle Fälle zu sagen, dass es sich bei den Betäubungsmitteln um Massendelikte handelt. 
Herr Achim Steiger hat hierbei aufgezählt welche weiteren Straftatbestände in der Regel auf dem Marktplatz zu finden sind:
Der unerlaubte und gewerbsmäßige Handel mit Waffen, Kriegswaffen und Explosivstoffen ohne Erlaubnis. Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld, weiters die Verbreitung, der Erwerb oder der Besitz von kinderpornografischen SchriftenUrkundenfälschung und Handel damit oder Computerbetrug und ebenso Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes und Ausspähen von Daten und Datenhehlerei.  

Der Tor Browser 

Mit Hilfe des Tor Browsers, dessen Installation nicht illegal ist, können auch „normale“ Inhalte aus dem Clearnet aufgerufen werden. Um aber ins Darknet zu gelangen und dort eine Seite aufzurufen, ist es notwendig, gewissen, Kenntnisse von der Seite zu haben, da die Bezeichnungen der Seiten nicht so einprägsam und intuitiv sind, wie man es aus dem Clearnet kennt. Bei vielen Plattformen (Foren und Marktplätzen) ist es außerdem notwendig sich auf der Seite anzumelden, die man besuchen möchte. Erst wer illegale Transaktionen hierbei abwickelt, verstößt gegen das Gesetz. 
Das Tor Netzwerk wird auch als The Onion Router bezeichnet und man erkennt eine Seite daran, dass sie mit „.onion“ endet.“ erklärte Herr Steiger.  

Die Bedeutung von Datenschutz im Internet 

Besonders für Firmen, JournalistInnen, PolitikerInnen oder Whistleblowern ist es oft essenziell ihre Anonymität bei Recherchen im Internet zu wahren und keine sogenannten digitalen Fußabdrücke zu hinterlassen, um nicht rückverfolgbar zu sein. 
Die Datenschutzbehörde ist eine Aufsichts- und Rechtsschutzbehörde. Wir sehen es als unsere vorrangige Aufgabe, entsprechende Verfahren durchzuführen und Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informieren. Die Einschätzung technischer und sozialer Entwicklungen überlassen wir regelmäßig anderen.“, so Michael Suda von der Datenschutzbehörde Wien. 
Zum Thema Datenschutz gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz Grundverordnung der EU. Diese regelt vor allem den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten. Dabei geht die EU davon aus, dass Verantwortliche es mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu tun haben, die Risiken abwägen und bewusst entscheiden. 
Die Datenschutzbehörde gibt allerdings keine Empfehlungen zu technischen Fragen oder zu bestimmter Hard- oder Software. 

Resümee 

Schlussendlich lässt sich also zusammenfassen, dass von üblichen Suchmaschinen im Internet Daten gespeichert werden, beispielsweise machen das Cookies. Das sind Datensätze, die allerdings auch positiv sein können, um Suchergebnisse an unser Kaufverhalten anzupassen. Wie viele und welche Daten das genau sind hängt vom jeweiligen Nutzungsverhalten des Nutzers ab
Durch den legalen Download des Tor Browsers ist eine anonyme Recherche im Internet möglich, auch für private Personen, ohne ein Risiko einzugehen.
Ob man im Alltag nun aber seinen Datenschutz wahren will und ob die Suche im Internet und die damit verbundene Verwendung persönlicher Daten, einem selbst zu gefährlich ist, muss jeder Nutzer eigens entscheiden.  

Von Lisa Müllner