„Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar“ – Geoblocking und warum die Filmrechtevermarktung noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist

Zu Gast bei Flimmit: (Noch) – Geschäftsführer Uli Müller-Uri und Manuela Führer
Copyright: Manuela Führer

Die Zeit behauptet, dass kaum ein Bereich im Web so wenig globalisiert ist wie das Fernsehen und spricht in dem Zusammenhang auch von Geoblocking. Darunter versteht man eine Technik im Internet, mit deren Hilfe Anbieter den Zugriff auf ihre urheberrechtlich geschützten Internetinhalte regional einschränken können.

Die Umsetzung von Geoblocking erfolgt dabei folgendermaßen: Die IP-Adresse, über die jeder Computer im Netz verfügt, gibt Auskunft über das Land, in dem sich das Gerät gerade befindet. Damit kann sichergestellt werden, dass sich heimische Serienfans nicht vom Programm ausländischer Sender bedienen und so Folgen vor der inländischen Ausstrahlung sehen können. Gleichzeit bedeutet dies aber auch, dass Inländer während eines Auslandsaufenthaltes der Zugriff auf das heimische Angebot verwehrt bleibt. Damit konnte auch die ARD die Tagesschau im Sommer 2008 nicht wie üblich ungeblockt im Web anbieten, da dem Sender die Rechte außerhalb Deutschlands für aktuelle Olympiaberichte fehlten. Ein gegenteiliges Beispiel konnte mit der Serie South Park aufgezeigt werden, bei der es seit 2008 möglich ist, die Cartoon Serie gratis, inkl. der aktuellen US-Ausgabe im Originalton, als Webstream ansehen zu können. Möglich ist das, weil sowohl die Serie als auch alle Sender zu einem internationalen Medienkonzern gehören, nämlich Viacom.

Auch der Streaming-Anbieter Netflix musste dem Druck der Hollywood-Studios nachgeben und führte Geoblocking im Rahmen einer VPN-Sperre. Was bisher geschah:

DIE CAUSA NETFLIX
Seit 4. März ist die aktuelle Staffel, der von Netflix produzierten US-Serie House of Cards für Netflix-User verfügbar. Das Bizarre daran: Nutzer aus Österreich und Deutschland sind davon ausgenommen, denn hier verfügt Sky über die Erstausstrahlungsrechte. Viele User verwenden daher eine VPN, um Angebote nutzen zu können, die nur in anderen Ländern erhältlich wären. So konnten heimische Nutzer Geoblocking-Schranken im deutschsprachigen Raum bislang umgehen und sich so Zugang zum Angebot der USA oder anderer Länder zu verschaffen. Bislang. Doch mit einer sogenannten VPN-Sperre schreitet Netflix nun ein. Diese Sperre verhindert, dass Abonnent mittels diverser Tricks auf Inhalte außerhalb des Landes zugreifen können.

We are making progress in licensing content across the world and […] we have a ways to go before we can offer people the same films and TV series everywhere.[…] that means in coming weeks, those using proxies and unblockers will only be able to access the service in the country where they currently are“

Mit diesen Worten verkündete der Streaming Dienst Netflix die geplante Maßnahme, künftig eine VPN-Sperre auf der Plattform zu integrieren. Nutzer reagierten auch noch Monate danach auf diese Änderung. Die Reaktionen reichten dabei von emotional, wütend und verärgert bis hin zu gleichgültig.

„Ja, es ist leider so, dass es auf manchen Plattformen Content gibt, den es auf anderen Plattformen eben nicht gibt. Es war zum Beispiel noch nie eine Frage, warum es manche Serien auf RTL gibt, die es auf Pro7 nicht gibt oder die es auf ORF1 nicht gibt. Jetzt sind wir es jedoch gewohnt, dass in Österreich Pro7 auch funktioniert. Fahren Sie einmal umgekehrt nach Deutschland und versuchen Sie, ORF1 zu schauen. Werden Sie nicht schaffen, außer Sie umgehen irgendeine Blockade. Oder versuchen Sie Puls4 in Deutschland zu schauen. Wird nicht funktionieren. Das heißt, wir sind es als Österreicher in erster Linie gewohnt, dass wir die deutschen Angebote alle bekommen, aber umgekehrt gesehen sind es die Deutschen nicht gewohnt, dass sie alle österreichischen Angebote bekommen“, relativiert Geschäftsführer und Gründer der Streaming-Dienstes Flimmit Uli Müller-Uri im Gespräch.

Mit der aktuellen Sperre auf Netflix wurden Dienste wie ZenMate, PureVPN oder Black VPN blockiert, ein Zugriff auf die Seite und den Katalog anderer Länder ist aber möglich. Einzig beim Aufrufen eines Videos erscheint eine Meldung mit der Bitte, die VPN- und Proxy-Dienste auszuschalten. Sobald diese Dienste jedoch deaktiviert werden, wird der Zugriff wieder auf das heimische Programm beschränkt.

„Netflix hat zwar die gängigsten VPNs gesperrt, aber jede Sperre wird eine neue Umgehung mit sich bringen, genau so wie jede Grenze irgendwo Lücken hat. Das ist genau das Thema. Womit wollen wir leben? Wollen wir jetzt unserem Endkunden so viele Möglichkeiten wie möglich geben? […] Ist es jetzt meine Aufgabe als Webplattform, die möglichen Umgehungen eines eigentlich sicheren Systems auch noch zu blockieren?“, so Müller-Uri über die VPN-Sperre von Netflix.

Laut einer Schätzung im Jahr 2015 lag die Zahl der Netflix-User, die eine VPN verwenden bei beachtlichen 54 Millionen. Dennoch hält Netflix CEO Reed Hastings die aktuelle VPN-Sperre für wenig sinnvoll. Manche User verwenden VPNs immerhin auch, um ihre Privatsphäre im Internet besser sicherstellen zu können. Folglich konnten derartige Nutzer dieser Services nicht auf das Angebot zugreifen, für das sie eigentlich bezahlen. Damit kann der Zugriff mittels VPN nicht mit „echter Piraterie“ gleichgesetzt werden. VPN-Piraten seien nämlich zahlungswillig, erhielten jedoch nicht das, wofür sie bezahlen. Für Hastings sind daher jene Nutzer problematisch, die nicht für die Inhalte zahlen wollen.

Mit dem Verschleiern der IP-Adresse mittels VPN verstoßen Nutzer zwar gegen die Geschäftsbedingungen der Anbieter. Doch auch der auf Internetrecht spezialisierte Jurist Franz Schmidbauer hält derartige Verbote rechtlich betrachtet für unbedenklich. So ist man in Österreich nicht strafbar, wenn mittels VPN virtuelle Grenzen durchbrochen werden.

Ähnliche Ansichten teilt auch Flimmit Geschäftsführer Müller-Uri: „Wir verwenden derzeit Geoblocking, weil es uns von unseren Lizenzgebern, das sind Filmemacher, Produzenten, Vertriebe etc. per Vertrag auferlegt wird.[…] Ich will auch nicht so weit gehen, dass wir unseren Endkunden kriminalisieren. Ganz im Gegenteil. Ich baue ja eine Plattform auf, die neue Möglichkeiten für den Endkunden entwickelt und das Einzige, worin ich wirklich Interesse habe ist, dass wir diese neue Art des Vertriebs von Filminhalten so salonfähig machen, dass wir dann auch aus jedem Haushalt darauf zugreifen können. Und ja, es wird immer Leute geben, die es falsch nutzen. Beinahe jedes Produkt kann man irgendwo wahrscheinlich illegal verwenden. Und das ist genau das Thema.“

DAS PROBLEM MIT DEN LIZENZEN
Dem Phänomen Geoblocking liegen lizenzrechtliche Bestimmungen zu Grunde. Wie auch dem Blogeintrag von Netflix zu entnehmen war, verfügt das Unternehmen derzeit noch nicht über globale Lizenzen. Netflix bietet seinen Streaming-Dienst in über 190 Ländern an, doch das Angebot kann sich je nach Region unterscheiden. Grund dafür sind die jeweiligen Lizenzen mit der Filmindustrie. Vor allem User in den USA bekommen für ihr Geld ein deutlich größeres Programmangebot. Auch hier wird als Grund die Rechtslage genannt. Denn: Viele Filmstudios und TV-Sender bieten bislang keine globalen Lizenzen für Netflix oder andere Anbieter an. Daher müssen für jedes Land gezielt Vereinbarungen getroffen werden und es kann folglich vorkommen, dass sogar Netflix-Eigenproduktionen wie House of Cards nicht von Beginn an in allen Ländern verfügbar sind.

Das bestätigt auch der auf Urheber- und Filmrecht spezialisierte Anwalt Thomas Wallentin: „Filme unterliegen dem Territorialprinzip und sind folglich territorial unterschiedlich zu beurteilen. So muss für jedes Land ein Nutzungsrecht erworben werden, in dem man das Werk nützen will.“

So auch Müller-Uri: „Die Thematik ist eine lizenzrechtliche Thematik. Bisher war die gängige Produktionsweise für Filme oder für Inhalte jeweils für ein gewisses Territorium […]. Und jetzt habe ich zum Beispiel den gleichen Film in Österreich vom ORF und in Deutschland vom ZDF. Der eine Sender hat die Rechte für das eine Territorium gekauft, der andere hat die Rechte für das andere Territorium gekauft. Das heißt, ich habe ein bisschen mehr Aufwand, weil ich für ein und denselben Film zwei Lizenzgeber für zwei Ländern habe und es zweimal abrechnen muss.“

DIE EU UND IHRE STRATEGIE FÜR EINEN DIGITALEN BINNENMARKT
Laut Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission ist Geoblocking eine Ursache dafür, dass Live-Übertragungen, Videos und Musik nicht länderübergreifend verfügbar sind und spricht dabei von einem „digitalen Hausarrest“. Er sieht darin eine Nichtvereinbarkeit zwischen dem einheitlichen EU-Markt und der Ausübung von Geoblocking.

Grund genug deshalb auch für die EU, den Zugang zu Mediendiensten zu überdenken. Die EU-Kommission lieferte dazu einen Vorschlag für eine „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ basierend auf drei Säulen mit insgesamt 16 zentralen Maßnahmen, die bis Ende 2016 umgesetzt werden sollen. Säule 1 beinhaltet neben der Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking auch eine Modernisierung des Urheberrechts. Das Urheberrecht soll dabei an die digitalen Gegebenheiten angepasst und so der Zugang zu kreativen Inhalten innerhalb der EU verbessert werden. Zudem sollen faire Bedingungen für Rechteinhaber geschaffen und Piraterie eingedämmt werden.

Weiters beinhaltet dieses Strategiepapier auch einen Verordnungsentwurf zur Portabilität von abonnierten Online-Inhalten. Damit sollen Abonnenten von Online-Dienste zum Beispiel bei Urlaubsreisen ihre Filme, Musik oder E-Bücher auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU nutzen können. Dieser Entwurf würde für Dienste gelten, die im Heimatland portabel sind und entweder mittels Abonnement bzw. Einzelkauf genutzt oder gratis verwendet werden, sofern der Dienstanbieter den Wohnsitz des Mitgliedsstaates ermitteln kann.

„[…]Flimmit ist ein österreichischer Dienst, das heißt, er hat in erster Linie österreichische Kunden, das heißt, wenn sie ins Ausland fahren, dann sollen sie Flimmit auch im Ausland nutzen können. Ja, das stimmt alles. Nur, für Flimmit heißt das Umbaumaßnahmen von mehreren Mann/Monaten, wo ich mich dann frage, ob das denn überhaupt zielführend ist? Weiß ich nicht. Wenn ich jetzt überlege, wie viele Kunden ich habe und wie viele davon dann aus dem Ausland ankommen.“, so Müller-Uri über den Portabilitätsentwurf.

MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN DES DIGITALEN BINNENMARKTES
„Insgesamt ist es nicht ganz so einfach, hier eine objektive Meinung abzugeben. Es kommt tatsächlich darauf an, welche Position man einnimmt. Die des Nutzers, die des Plattform-Anbieters oder die des Film-Anbieters. Die Sicht des Nutzers heißt: ’Ich hätte gern so viel Content wie möglich über eine Plattform verfügbar und zwar nur mit einem Account.’ Die der Plattform-Anbieter am anderen Ende heißt, für mich eigentlich: ’Ich würde gerne meinen Nutzern, egal wo sie sind Filme anbieten dürfen.’ […] Und dann gibt es den Sektor der Vertriebe. Die, die die Rechte haben, wollen natürlich, dass sie nach wie vor für jedes dieser Territorien die Rechte verkaufen, weil sonst können sich diese Filme nicht finanzieren bzw. refinanzieren. Und wenn man jetzt mit einem Gesetz drüberfährt bei dem alle Inhalte für alle Länder verfügbar sein müssen, dann muss man sich einmal überlegen, wie dann die Refinanzierung stattfinden kann“, so Müller-Uri im Gespräch.

Geoblocking führt zu Urheberrechtsverletzungen, die durch legale Angebote abgeschwächt werden könnten. Allerdings muss eine gänzliche Abschaffung des Territorialprinzips kritisch betrachtet werden, da Serien wie zum Beispiel „Deutschland 83“ erst durch den Verkauf ausländischer Lizenzen eine rentable Produktion ermöglicht haben. Ein Wegfall dieser Erlösquelle könnte auf Kosten kleiner Anbieter gehen. Für große Medienunternehmen wie etwa RTL, die in mehreren Ländern tätig sind, wäre es leichter als für Regionalsender, eine weltweite Lizenz zu vergeben.

Auch Rechtsanwalt Thomas Wallentin sieht darin einen wirtschaftlichen Nachteil bei der Abwicklung von Lizenzverträgen: „Im deutschsprachigen Raum könnte somit nur noch eine Sprachlizenz vergeben werden. Ein österreichischer Produzent müsste folglich beim ORF jene Summe berechnen, die für den gesamten deutschsprachigen Raum vorgesehen wäre. Das wäre für den ORF finanziell untragbar, jedoch für Deutschland möglich, da dort der Markt viel größer ist. Deshalb sehe ich hier ein spezielles Problem für Produzenten aus kleineren Ländern innerhalb eines viel größeren Sprachraums. Es könnte auch zu einer Schwächung des österreichischen Marktes kommen.“

“Die Frage ist, was bringt mir eine Gesamtlösung, wenn ich dann so viele Teillösungen anstreben muss oder so viele Ausnahmen generieren muss? Wie wird sich zukünftig ein Inhalt finanzieren, wenn ich keine Ländergrenzen mehr habe, an denen ich abgrenze? Oder kann ich jetzt hineininterpretieren, dass eine, sagen wir einmal im Extremfall eine US-amerikanische Plattform für Liechtenstein die Lizenz kauft. Liechtenstein ist so ein kleines Land, die Lizenz kostet wahrscheinlich ein Fünftel bis zu einem Zehntel von dem, was sie in Deutschland kostet. […] Und dann dürfte das in der ganzen EU ausgewertet werden. Ist das jetzt gut für uns oder ist das nicht ganz so gut für uns? Das sind Fragen, die wir uns stellen, wo wir auch noch nicht überall Antworten haben.[…] Mal sehen, in welche Richtung sich das Ganze entwickelt. Wir stehen dem Ganzen sehr offen gegenüber […] Und ja, ich gehe jetzt stark davon aus, dass wir mehr Content für mehr Länder hätten”, so Müller-Uri im Gespräch.

Eine Studie vom Mai 2016 beschäftigt sich mit den möglichen Auswirkungen der Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt. Die Ergebnisse zeigen, dass um bis zu 48% weniger Content produziert werden würde, da Inhalte nicht mehr exklusiv bzw. territorial vergeben werden könnten. Entgegen den Zielvorstellungen der Kommission wäre der Zugang zu Inhalten für User eingeschränkt und teurer als zuvor, was vor allem Mitgliedsstaaten mit niedrigerem Einkommen betrifft. Produzenten wird ein jährlicher Verlust von EUR 8.2 Mrd. und User ein und jährlicher Wohlfahrtsverlust von EUR 9.3 Mrd. vorhergesagt.

ERSTE ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DEN DIGITALEN BINNENMARKT
Die Botschafter der EU-Staaten stimmten am 26. Mai 2016 einem Vorschlag bezüglich Geoblocking zu, allerdings beinhaltet dieser keine gänzliche Abschaffung von Geoblocking, sondern ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. So sollen Kunden von Online-Videodiensten künftig auch bei Reisen Zugriff auf ihr Programm bekommen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bürger, die dauerhaft ihren Wohnort innerhalb der EU verlegen. Weiters sind auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Sportübertragungen von dieser Regelung ausgenommen. Auch Geoblocking bei Diensten aus anderen Ländern sollen ebenfalls weiter Bestand haben. In Kraft treten soll diese Regelung 2017.

Fest steht bis hierher, dass bei der Umsetzung der Strategie nicht nur Gewinner hervorgehen werden. Ein gänzlicher Wegfall des Territorialprinzips würde für Produzenten nicht nur den Wegfall einer wichtigen Einnahmequelle bedeuten, sondern könnte auch so weit führen, dass weniger Content als zuvor produziert wird. Damit wären auch die User selbst, die eigentlich aufgrund des Vorschlags der EU-Kommission besser gestellt werden sollen, negativ betroffen. Die EU müsste sich diesbezüglich also zusätzlich überlegen, wie man dem entgegen wirken könnte. Ansonsten bleibt den Produzenten nur die Möglichkeit, sich ein neues Geschäftsmodell zu überlegen. Aber das ist ja bekanntlich ein Problem, mit dem jeder Medienmanager täglich konfrontiert ist. Fest steht aber, dass die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt im Rahmen einer EU-Verordnung umgesetzt wird. Wann und wie genau, bleibt aber bei vielen Themen noch offen.

Über die Autorin
Manuela Führer ist Studentin des Bachelor Studiengangs Medienmanagement an der Fachhochschule St. Pölten. Erste journalistische Erfahrungen konnte sie bereits 2009 & 2012 im Rahmen ihrer Ferialpraktika beim ORF in der Abteilung Film und Serien sammeln. Ihre Managementkenntnisse konnte sie im Sommer 2015 bei ANTENNE VORARLBERG erweitern. Darüber hinaus ist sie bei LAW MEETS SPORTS aktiv bei der Organisation sportrechtlicher Symposien in Österreich beteiligt.

Artikel verfasst im Sommersemester 2016.