Humor mit Konsequenzen: Die Gratwanderung der YouTube-Pranks

In der digitalen Ära hat der Humor auf Plattformen wie YouTube eine neue Dimension erreicht. Insbesondere Prank-Videos, die oft Millionen amüsieren, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Artikel beleuchtet, wie diese Streiche die Grenzen des Humors testen und welche Konsequenzen dies für die Beteiligten haben kann.

von Sophia Koller & Hannah Konrad

Humor, insbesondere in Form von Streichen oder Pranks, hat eine lange Tradition in der menschlichen Kultur und dient oft als Ventil für gesellschaftliche Spannungen oder als Mittel, um zwischenmenschliche Beziehungen zu stärken. Streiche können jedoch eine feine Gratwanderung darstellen: Während sie in einem Kontext des gegenseitigen Einverständnisses und Respekts als harmlose und sogar verbindende Handlungen empfunden werden, können sie in anderen Fällen als verletzend oder demütigend wahrgenommen werden. Der Erfolg eines Pranks hängt daher stark vom Verständnis und der Sensibilität des Ausführenden gegenüber den sozialen Dynamiken und der individuellen Empfindsamkeit der Beteiligten ab.

Von Hippokrates bis Social Media

Dieser Titel fasst die historische Entwicklung von Streichen und Pranks zusammen und reflektiert ihre Rolle und Veränderung im Laufe der Zeit, insbesondere im Kontext der modernen digitalen Kultur. Das englische Wort „Prank“ wird als Streich übersetzt und bedeutet so etwas wie „hereinlegen“. Streiche gibt es mindestens seit dem 16. Jahrhundert, das wird bewiesen durch das vermutlich im 16. Jahrhundert erschienene Buch „Till Eulenspiegel“, in dem der Protagonist Redenswendungen absichtlich wortwörtlich nimmt und so den Leuten Streiche spielt. Auch in der Geschichte „Max und Moritz“ geht es um zwei Brüder, die den Menschen das Leben mit ihren Faxen schwer machen.

Durch MTV-Serien wie „Pranked“ von 2009 wurde der englische Ausdruck im deutschsprachigen Raum bekannt. Mit dem Internet verbreitete sich der Begriff schnell weiter, als YouTube „Prank“-Videos in den frühen 2000ern ein Trend waren. Später hat das (ex) Social-Media-Paar Bibi und Julian den Trend geprägt, da sie einige derartige Videos veröffentlichten.

ChatGPT 4O; Prompt: “ Generiere mir ein Bild, das Humor der alten Griechen darstellt. Sie haben Humor als Ausdruck der vier Säfte (Blut, Schleim, gelbe Galle und schwarze Galle) verstanden.“; 21. August 2024, 17:42 Uhr

In beiden Fällen, sowohl in der traditionellen als auch in der modernen Ausprägung, bleibt Humor ein mächtiges Instrument, das je nach Kontext Brücken bauen oder Gräben vertiefen kann. Ob als literarischer Streich oder virales Video – Humor reflektiert die sich ständig verändernde Beziehung zwischen Individuen und der Gesellschaft, in der sie leben.

Pranks unter Schutz: Wenn Kunstfreiheit auf Grenzen trifft

Prinzipiell fallen die sogenannten Pranks unter die Kunstfreiheit, wodurch laut Art. 17a im Staats-Grundgesetz „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre frei sind“. Der Begriff „Kunst“ wird hier nicht nur im klassischen Sinne verstanden, sondern durchaus auch durch andere Kunstformen wie z.B. Performances (Pranks) verstanden. Dadurch kann nicht nur das Werk selber, sondern auch das Wirken, im Falle eines Pranks also das Video bzw. die Handlungen in einem Video, geschützt werden.  Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei den Grenzen des Kunstbegriffs objektive und subjektive Kriterien heranzuziehen sind. Objektiv sind daher Arten des menschlichen Schaffens geschützt, die sich einer bestimmten künstlerischen Werk- oder Gestaltungskategorie zuordnen lassen, dabei sind auch die Art und Weise der Präsentation zu berücksichtigen. Bei den subjektiven Kriterien ist das Selbstverständnis des Urhebers/ der Urheberin und deren Absichten heranzuziehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle satirischen Elemente unter den Schutz der Kunstfreiheit fallen. Im Falle des Strache Facebook-Postings über Armin Wolf, entschied das Gericht, dass es sich dabei um keine Satire handelte, da der Vorwurf der Lüge ehrverletzend sei und nicht von der Kunstfreiheit gedeckt wird. Smiley und „Satire“-Vermerk boten dabei keinen ausreichenden Schutz.

Generell gilt, dass die Kunstfreiheit endet, wenn satirische Inhalte Personen in der Öffentlichkeit unangemessen herabsetzen oder deren Würde verletzen. In solchen Fällen wird der Persönlichkeitsschutz als höheres Rechtsgut gewertet und kann die Kunstfreiheit beschränken.

Es lässt sich darüber diskutieren, ob es bei Humor Grenzen gibt. Weitere, neben den primärrechtlichen Regelungen, rechtliche Grenzen gibt bei in den sozialen Medien veröffentlichten Pranks. Denn beim Dreh eines scheinbar harmlosen Prank-Videos lassen sich durchaus Gesetzesübertretungen erreichen. Beispielsweise lässt sich die Vertraulichkeit des Wortes verletzen, wenn Gespräche heimlich mit versteckten Mikrofonen aufgezeichnet werden. Bei solchen Fällen ist es wichtig sich die Einverständnisse aller betroffenen Personen einzuholen. In extremeren Pranks könnte es auch zur Straftat „Hausfriedensbruch“ oder zur „Störung der öffentlichen Ordnung“ kommen. Zusätzlich muss immer bedacht werden, wo gefilmt werden soll. Gegebenenfalls ist eine Drehgenehmigung erforderlich.

Vorsicht ist auch beim Datenschutz geboten. Das Ziel bei Prank-Videos ist es, die Reaktion der geprankten Person zu sehen. Das geht aber nur mit deren Einverständnis. Ab dem Moment in dem Personen erkennbar sind, entstehen personenbezogene Daten, die nur verarbeitet werden dürfen (z.B. das Aufnehmen-noch ohne Veröffentlichung), wenn eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage (z.B. Einwilligung) vorliegt. Bereits vor dem Filmen sollte eine Einwilligung der gezeigten Personen vorliegen, was jedoch schwierig ist, wenn der Prank authentisch und nicht inszeniert wirken soll.

Humor mit Haftung

Der schmale Grat zwischen Unterhaltung und Gesetzeskonflikt wird besonders deutlich, wenn die rechtlichen Risiken von Pranks im Kontext sozialer Medien betrachtet werden. Was als harmloser Scherz beginnt, kann schnell zu einem ernsthaften Problem werden, wie der folgende Fall aus Wien zeigt.

In Wien wurden zwei junge Männer angeklagt, weil sie im Januar 2021 einen inszenierten Entführungsstreich durchgeführt hatten. Das Opfer war ein Freund, der unwissentlich in die Situation geriet. Die Täter bedrohten ihn mit einem Messer und machten Fotos von der Szene, die sie als „Triumphfoto“ bezeichneten. Obwohl die Aktion als Scherz gedacht war, führte sie zu großer Angst beim Opfer und strafrechtlichen Konsequenzen. Sie wurden wegen Nötigung und gefährlicher Drohung angeklagt, da ihr Verhalten das Opfer massiv verängstigte.  

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Über die Autorinnen

Bild: Julius Nagl

Sophia Koller ist 21 Jahre alt und studiert im 4. Fachsemester Medienmanagement an der FH St. Pölten. Wenn sie nicht gerade in die FH pendelt, verbringt sie ihre Zeit gerne mit Lesen und Kochen.

Kontakt: Sophia Koller | LinkedIn

Bild: Julius Nagl

Hannah Konrad ist 21 Jahre alt und studiert Medienmanagement an der FH St. Pölten im 4. Fachsemester. In ihrer Freizeit findet man sie oft lesend oder irgendwo mit ihrem Hund spazierend irgendwo.

Kontakt: Hannah Konrad | LinkedIn