Social Streaming auf Twitch – Streamer*innen under license

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Streamer in Deutschland erreichen immer öfter durchschnittlich 20.000 Zuseher*innen pro Stream. Im Auge des Gesetzes sind sie dabei Fernsehen gleichzusetzen. Hier verbirgt sich Konfliktpotential. Die Lage in Österreich:

von Martina Schuster

Bereits 2017 wurde das Thema Rundfunklizenz in Deutschland und Twitch Streamer medial betrachtet. Damals ging es um Erik Range, auch bekannt als Gronkh. Er erreichte damals durchschnittlich über 500 Zuseher*innen und wäre damit laut Landesmedienanstalt als zulassungspflichtiger Rundfunk zu verstehen.

Das Thema Rundfunklizenz für Streaming Kanäle ist in Deutschland schon länger ein Thema. Seit 2015 besitzt die Rocket Beans Entertainment GmbH eine Rundfunkzulassung, Streamer wie Gronk oder MontanaBlack stehen immer wieder in den Schlagzeilen, weil sie sich gegen die Landesmedienanstalten stellen. In Österreich gibt es diese Diskussion bis jetzt nicht, da Streamer*innen hierzulande von durchschnittlichen Stream Zuseher*innen über 20.000 noch weit entfernt sind. Trotzdem sind Streamer*innen als Abrufdienst zu sehen, in Verzeichnisseiten sind sie jedoch nicht zu finden.

Österreichische Streamer*innen

Es ist schwierig zu sagen, wie viele Streamer*innen es in Österreich gibt. Auszugehen ist von mehr als hunderten bis tausende. Da diese Streamer*innen nicht der breiten Masse bekannt sind, sind diese kaum auf der Abrufdienste Verzeichnisseite der Rundfunk Und Telekom Regulierungs-Gmbh, kurz RTR, zu finden. Zwei Streamer sind neben namhaften Medienunternehmen, Fußballclubs und Youtuber*innen Teil dieser Abrufdienst Liste. Der Streamer Kurootoki ist mit rund 2.500 Followern dabei ein eher kleiner seiner Art. Etwas bekannter ist hier wohl KawauTV mit rund 104.000 Followern.
Bekannte Namen aus der österreichischen Twitch Szene sind nicht auf der Abrufdienste Verzeichnisseite zu finden. Der Wiener Streamer Rafael Eisler, auch bekannt als Veni bzw. VeniCraft mit rund 380.000 Follower*innen auf Twitch oder die Kärtnerin Julia Kreuzer alias Miss Rage mit 360.000 Follower*innen findet man auf der Abrufdienste Verzeichnisseite vergeblich.

© Martina Schuster – Die Kärntnerin MissRage streamt seit 2013 auf der Plattform Twitch

Regulierung RTR/FB Medien KommAustria

Laut RTR liegt ein Abrufdienst vor, wenn folgende sechs Kriterien erfüllt werden.

  • Der Dienst muss eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.
  • Es muss eine redaktionelle Verantwortung geben.
  • Hauptzweck ist die Bereitstellung von Sendungen.
  • Der Dienst muss über ein elektronisches Kommunikationsnetz angeboten werden.
  • Der Dienst muss an die Allgemeinheit gerichtet sein.
  • Die Inhalte des Dienstes müssen fernsehähnlich sein.

Auch die Vermarktung durch YouTube-Werbung kann, laut RTR, dazu führen, dass ein Abrufdienst vorliegt. Die Plattform Twitch bietet, ähnlich wie YouTube, Creator*innen die Möglichkeit ihre Inhalte zu monetarisieren.
Twitch wurde 2007 als justin.tv von Justin Kann gegründet, er war auch der erste Streamer auf der Plattform. Die Gamingkategorie entwickelte sich im Vergleich zu allen anderen stärker und schneller. Im Jahr 2011 wurde Twitch dann als eigene Plattform gegründet und über 35 Millionen Besucher pro Monat verzeichnen. Im August 2014 wurde Twitch von Amazon für 970 Millionen US-Dollar übernommen. Alleine im Jahr 2020 wurden auf der Plattform 18,6 Milliarden Stunden an Content angesehen.
Es gibt zahlreiche Monitarisierungsformen auf Twitch, von Werbung über monatliche Abos zu Bits, kleine Geldgeschenke in einer eigenen Twitch Währung. Monatliche Abos haben seit Mitte des Jahres 2021 regionale Preisunterschiede, so kostet ein Abo in den Vereinigte Staaten mehr als in Europa. In Österreich kosten Abonnements je nach Kategorie 3,99€, 7,99€ bzw. 19,99€ pro Monat. Wieviel davon an die Streamer*innen geht kann nur vermutet werden, da der genauen Revenue Share von Twitch nicht öffentlich kommuniziert wird. Einzelne Streamer*innen geben immer wieder Hinweise darauf, dass es bei reichweitenstarken Accounts auch zu persönlichen Abmachungen kommt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Streamer*innen 50 Prozent behalten können und damit auch 50 Prozent an Twitch gehen. Um seinen Twitch Channel monetarisierbar zu machen, müssen Streamer*innen zunächst einige Kriterien erfüllen, um Affiliate zu werden. Der Kanal braucht mindestens 50 Follower*innen, in den letzten 30 Tagen müssen mindestens 500 Minuten gesendet worden sein, an sieben einzelnen Übertragungstagen und durchschnittlich drei Zuseher*innen gleichzeitig zugesehen haben.
Allein im letzten Jahr hat Twitch 548.000 neue Personen in das Affiliate Programm aufgenommen. Die Kriterien bieten eine Hürde, damit nicht jeder Werbung schalten kann, ist, jedoch aus Sicht einer regelmäßigen Twitch Zuseherin, gut machbar.

Bereits 2018 wurden Betreiber*innen von YouTube Kanälen darauf aufmerksam gemacht, dass sie unter bestimmten Umständen ihren Kanal als Mediendienst bei der Komm Austria anmelden müssen. Per E-Mail forderte die Komm Austria die Betreiber*innen auf ihr Angebot bis Ende September anzuzeigen, da sonst eine Strafe bis 4.000 Euro drohte. Laut Anfrage von Der Standard wurden rund 40 Betreiber*innen von YouTube Kanälen kontaktiert. Das Schreiben war Teil einer Informationskampagne und die Höchststrafe wurde bis dahin noch nie verhängt. Registrierte Abrufdienste müssen erst ab einem mittleren fünfstelligen Jahresumsatz Abgaben an die Behörden leisten, jedoch kommt es zu einem zusätzlichen Aufwand für Kanal Betreiber*innen. Es müssen Werberichtlinien oder Jugenschutzgebote beachtet werden, ähnlich wie auch bei Fernsehsendern. Es geht darum, auf dem Medienmarkt ein level playing field herzustellen, so Komm Austria Sprecher Kunigk im Jahr 2018.
Im Zusammenhang mit Twitch gibt es aktuell noch keine Informationen wie Abrufdienst von der RTR und KommAustria überprüft und überwacht werden.

Über die Autorin

Copyright: Martina Schuster

Martina Schuster. Medienmanagement Absolventin – Jahrgang 2019

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